Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der
 Inselglück GmbH
Draiser Straße 147
55128 Mainz
E-Mail: info@inselglueck.de

 – nachfolgend „Agentur“ genannt –

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der Agentur und ihren Kunden über die Planung, Konzeption, Organisation, Vermittlung und Durchführung von Veranstaltungen und damit zusammenhängenden Dienstleistungen.
     
  2. Die AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch – soweit ausdrücklich vorgesehen und gesetzlich zulässig – gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
     
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
     
  4. Individuelle Vereinbarungen zwischen der Agentur und dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
     

§ 2 Vertragsschluss

  1. Die Angebote der Agentur sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend und unverbindlich.
     
  2. Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots der Agentur durch den Kunden in Textform oder durch eine entsprechende Auftragsbestätigung der Agentur zustande.
     
  3. Maßgeblich für Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistungen sind das Angebot, die Auftragsbestätigung sowie gegebenenfalls ein gesondertes Veranstaltungskonzept oder Leistungsverzeichnis.
     
  4. Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen der Vereinbarung in Textform. Die Agentur ist berechtigt, hierdurch entstehende Mehrkosten gesondert zu berechnen.
     

§ 3 Leistungen der Agentur

  1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot beziehungsweise der Auftragsbestätigung.
     
  2. Die Agentur kann insbesondere folgende Leistungen erbringen:

    • Konzeption und Planung von Veranstaltungen,
    • Location-Recherche und -Vermittlung,
    • Künstler-, DJ- und Moderatorenvermittlung,
    • Cateringorganisation,
    • Dekoration und Ausstattung,
    • Veranstaltungstechnik,
    • Personalplanung,
    • Teilnehmermanagement,
    • Einladungs- und Gästemanagement,
    • Durchführung und Betreuung von Veranstaltungen,
    • Vermittlung weiterer Dienstleister.
  3. Soweit die Agentur Leistungen Dritter lediglich vermittelt, kommt der Vertrag über diese Leistung grundsätzlich unmittelbar zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter zustande, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
     
  4. Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen geeignete Subunternehmer und Dienstleister einzusetzen.
     

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt der Agentur alle für die Planung und Durchführung der Veranstaltung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung.
     
  2. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, der Agentur Änderungen hinsichtlich Teilnehmerzahl, Veranstaltungsort, Veranstaltungszeit, Programm, technischen Anforderungen und sonstiger wesentlicher Rahmenbedingungen unverzüglich mitzuteilen.
     
  3. Verzögerungen oder Mehrkosten, die aufgrund verspäteter, unvollständiger oder fehlerhafter Angaben des Kunden entstehen, können dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
     
  4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Bilder, Musik, Texte, Marken, Logos oder sonstige Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen.
     

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise.
     
  2. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich gegenüber Verbrauchern sämtliche Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern wird die Umsatzsteuer entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ausgewiesen.
     
  3. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Vergütung wie folgt zu zahlen:

    • 50 % gegen Rechnung bei Vertragsschluss,
    • 30 % gegen Rechnung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
    • der Restbetrag gegen Rechnung nach der Veranstaltung.
  4. Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen.
     
  5. Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen und weitere gesetzlich zulässige Verzugskosten geltend zu machen.
     
  6. Die Agentur ist bei Zahlungsverzug nach vorheriger angemessener Fristsetzung berechtigt, Leistungen zurückzuhalten oder – soweit gesetzlich zulässig – vom Vertrag zurückzutreten.
     

§ 6 Änderungen des Leistungsumfangs

  1. Änderungswünsche des Kunden nach Vertragsschluss bedürfen der Zustimmung der Agentur.
     
  2. Durch Änderungswünsche entstehende zusätzliche Kosten, insbesondere für Personal, Technik, Locations, Künstler, Catering, Transport, Übernachtungen oder sonstige Drittleistungen, trägt der Kunde, sofern er die Änderung veranlasst hat.
     
  3. Die Agentur wird den Kunden über wesentliche zusätzliche Kosten nach Möglichkeit vor deren Entstehung informieren.
     
  4. Soweit eine Änderung zu einer erheblichen Veränderung des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs führt, ist die Agentur berechtigt, die Durchführung abzulehnen, wenn diese für sie unzumutbar ist.
     

§ 7 Stornierung durch den Kunden

  1. Der Kunde kann den Auftrag nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der nachfolgenden Regelungen stornieren.
     
  2. Bei einer Stornierung fallen – vorbehaltlich des Nachweises eines höheren oder geringeren Schadens – folgende Stornokosten an:

    • bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 % der vereinbarten Vergütung,
    • 89 bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 40 %,
    • 59 bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 60 %,
    • 29 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 80 %,
    • ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 %,
    • bei Nichtdurchführung oder Nichterscheinen am Veranstaltungstag: 100 %.

 

  1. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Agentur kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
     
  2. Der Agentur bleibt der Nachweis eines tatsächlich höheren Schadens vorbehalten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
     
  3. Bereits entstandene, nicht stornierbare Kosten Dritter, insbesondere für Locations, Künstler, Catering, Technik, Transport oder Übernachtungen, können unabhängig von den vorstehenden Pauschalen zusätzlich berechnet werden, soweit der Kunde diese Kosten veranlasst hat und sie nicht anderweitig erstattet werden.
     
  4. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.
     

§ 8 Absage oder Änderung durch die Agentur

  1. Die Agentur ist berechtigt, die Veranstaltung abzusagen oder wesentliche Leistungen zu ändern, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Naturkatastrophen, Pandemien, erheblichen Sicherheitsrisiken, Ausfall wesentlicher Leistungsträger oder sonstigen Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen.
     
  2. Die Agentur wird den Kunden über eine notwendige Absage oder wesentliche Änderung unverzüglich informieren.
     
  3. Im Falle einer endgültigen Absage durch die Agentur werden bereits gezahlte Beträge für Leistungen, die nicht erbracht werden, grundsätzlich erstattet, soweit die Agentur diese Beträge nicht bereits nachweislich für nicht erstattungsfähige Fremdleistungen im Auftrag des Kunden verauslagt hat und hierfür keine Erstattung erhält.
     
  4. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den Haftungsregelungen dieser AGB.
     

§ 9 Höhere Gewalt

  1. Ereignisse höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare, von der Agentur nicht zu vertretende Umstände, die die Durchführung der Veranstaltung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, entbinden die Agentur für die Dauer der Störung von den betroffenen Leistungspflichten.
     
  2. Hierzu können insbesondere Naturkatastrophen, Unwetter, Feuer, Epidemien, Pandemien, Krieg, Terrorgefahr, Streiks, behördliche Maßnahmen, erhebliche Verkehrsbeeinträchtigungen oder Ausfälle wesentlicher Versorgungs- und Infrastruktureinrichtungen gehören.
     
  3. Die Parteien werden sich in einem solchen Fall bemühen, eine zumutbare Ersatzlösung oder einen Ersatztermin zu vereinbaren.
     

§ 10 Haftung der Agentur

  1. Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Agentur oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
     
  2. Die Agentur haftet ferner unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
     
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
     
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.
     
  5. Für Leistungen und Pflichtverletzungen von Drittanbietern haftet die Agentur grundsätzlich nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften, sofern sie lediglich als Vermittlerin tätig geworden ist.
     

§ 11 Haftung und Verhalten der Teilnehmer

  1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine Gäste, Teilnehmer und sonstigen von ihm eingeladenen Personen die Haus-, Veranstaltungs- und Sicherheitsordnungen der jeweiligen Location beachten.
     
  2. Für Schäden, die der Kunde oder von ihm eingeladene Personen schuldhaft an Veranstaltungsräumen, Mobiliar, Technik oder sonstigem Eigentum der Agentur oder Dritter verursachen, haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.
     
  3. Der Kunde hat die Agentur unverzüglich über ihm bekannte besondere Risiken, Einschränkungen oder Anforderungen hinsichtlich der Teilnehmer zu informieren, soweit diese für die sichere und ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung relevant sind.
     

§ 12 Künstler, Dienstleister und Fremdleistungen

  1. Bei der Vermittlung oder Beauftragung von Künstlern, Technikern, Caterern, Locations und sonstigen Dienstleistern kann es zu kurzfristigen Änderungen oder Ausfällen kommen.
     
  2. Die Agentur ist berechtigt, bei Ausfall eines Leistungsträgers einen gleichwertigen Ersatz zu organisieren, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.
     
  3. Ein Anspruch auf einen bestimmten Künstler, Dienstleister oder eine bestimmte Person besteht nur, wenn dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
     
  4. Mehrkosten für einen vom Kunden gewünschten Ersatz können dem Kunden berechnet werden, sofern der ursprünglich vereinbarte Leistungsträger ohne Verschulden der Agentur ausfällt.
     

§ 13 Veranstaltungsort und behördliche Genehmigungen

  1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Kunde für die Einholung von Genehmigungen verantwortlich, die ausschließlich aufgrund seiner persönlichen oder unternehmensbezogenen Umstände erforderlich sind.
     
  2. Die Agentur übernimmt nur die Beantragung oder Organisation von Genehmigungen, soweit dies ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs ist.
     
  3. Die Agentur darf sich auf Angaben des Kunden und der jeweiligen Location verlassen, soweit keine offensichtlichen Anhaltspunkte für deren Unrichtigkeit bestehen.
     

§ 14 Foto-, Video- und Tonaufnahmen

  1. Im Rahmen von Veranstaltungen können Foto-, Video- und Tonaufnahmen erstellt werden, sofern dies vereinbart wurde und die jeweils geltenden datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.
     
  2. Eine Veröffentlichung von Aufnahmen, auf denen Personen erkennbar sind, erfolgt nur auf einer entsprechenden rechtlichen Grundlage.
     
  3. Soweit der Kunde selbst für die Veranstaltung Foto-, Video- oder Tonaufnahmen beauftragt oder erstellt, ist er für die Einhaltung der hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften verantwortlich, soweit dies nicht ausdrücklich zum Leistungsumfang der Agentur gehört.
     

§ 15 Urheberrechte und Nutzungsrechte

  1. Konzepte, Ideen, Gestaltungsvorschläge, Texte, Grafiken, Präsentationen, Ablaufpläne und sonstige von der Agentur erstellte Unterlagen bleiben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, geistiges Eigentum der Agentur.
     
  2. Eine Nutzung oder Weitergabe von Konzepten und Unterlagen zu anderen Zwecken als der vertraglich vereinbarten Veranstaltung bedarf der vorherigen Zustimmung der Agentur.
     
  3. Die Agentur gewährleistet nicht, dass von ihr vorgeschlagene Ideen oder Konzepte frei von Rechten Dritter sind, soweit diese nicht von der Agentur selbst geschaffen wurden.
     

§ 16 Datenschutz

  1. Die Agentur verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und gegebenenfalls der Teilnehmer nur im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
     
  2. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung der Agentur.
     
  3. Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, wird – sofern gesetzlich erforderlich – eine gesonderte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung geschlossen.
     

§ 17 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  1. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
     
  2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur hinsichtlich Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend gemacht werden, soweit gesetzlich zulässig.
     

§ 18 Kündigung aus wichtigem Grund

  1. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

     
  2. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn eine Partei trotz angemessener Fristsetzung wesentliche Vertragspflichten verletzt oder die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für die andere Partei unzumutbar ist.

     
  3. Im Falle einer berechtigten Kündigung bleiben Ansprüche auf Vergütung für bereits erbrachte Leistungen sowie gegebenenfalls Ansprüche auf Ersatz bereits entstandener Kosten unberührt.

     

§ 19 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit eine entsprechende Rechtswahl gesetzlich zulässig ist.
     
  2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
     
  3. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann als Gerichtsstand – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Agentur vereinbart werden.
     

§ 20 Verbraucherstreitbeilegung

Die Agentur ist bereit an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

§ 21 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
     
  2. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
     
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Beweisgründen in Textform erfolgen. Individuelle Vereinbarungen bleiben hiervon unberührt.

 

Stand: September 2026

Inselglück GmbH
Draiser Straße 147
Burak Tunali
E-Mail: info@inselglueck.de

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